Hotel Mueller

Hotel Müller - Kyllburg - Eifel

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Chronik der Stadt Kyllburg 800 - 2000
Quellen und Karten im Original

Schenkung Helmfreds an die Abtei Prüm, 26. Juli 800

Übersetzung der lateinischen Urkunde ins Deutsche von den Herrn Nikolaus Nösges, Alois Finken und Reiner Nolden vom Geschichtsverein Prümer Land e.V.

Prüm, 800 Juli 26

Elmfried und seine Ehefrau Doda schenken dem Kloster Prüm Eigengüter im Bitgau bei Kyllburg und in dem Ort Mainowis

An den frommen Herrn Assuer, den verehrungswürdigen Vater in Christus und Abt des Salvatorklosters: Wir die Schenker, ich Elmfried und meine Gattin Doda möchten nicht aufgrund eines eingebildeten Rechts, sondern freiwillig und ungezwungen diese Schenkung machen. Wir wollen, daß für alle Zeiten zum Heil unserer Seele dem Kloster des heiligen Erlösers in Prüm folgendes geschenkt sei; ein Feld, das wir als Eigenland rechtens besitzen von etwa einem Tagwerk (plus, minus iure uno) in der Nähe von Kyllburg (Kilibergo) im Bitgau. Es grenzt an einer Seite an Klosterland des hl. Salvator, an der zweiten Seite an Land des Scaifarius, an der dritten Seite an Land des Guntcar, an der vierten Seite (wiederum) an Land des besagten Klosters. Dieses Feld geben wir dem besagten Kloster zu ewigem Besitz. Ebenso geben wir für immer zu unserem Seelenheil und zum ewigen Lohn an einem anderen Ort, genannt Mainowis im Bitgau ein weiteres Feld von etwa einem Tagwerk (plus, minus habentem iure uno). Es grenzt an der einen Seite an Land des hl. Erlösers, an der zweiten Seite an Land des Scaifar, an der dritten Seite an Land des Guntcar, an der vierten Seite an Land des oft genannten Klosters. Wir übergeben auch dieses Feld vor Zeugen Euch und dem Leiter des Klosters zu dauerndem Besitz vom heutigen Tage an; von heute an sollt Ihr und Eure Nachfolger in diesem besagten Kloster das freie, feste und uneingeschränkte Recht haben, es zu halten, es zu besitzen und in allem damit zu tun, wie Ihr wollt.

Falls aber jemand, was wir nicht glauben, entweder wir selbst, oder einer unserer Erben oder Nacherben oder eine fremde Person gegen diese Schenkung jemals anzugehen oder sie zu brechen versucht, soll er Euch als Entschädigung soviel bringen, wie diese Schenkung an Wert hat; darüber hinaus soll er drei Unzen Gold und fünf Pfund Silber als Strafe zahlen; und seine Forderung durchzusetzen, soll ihm nicht gelingen. Vielmehr soll diese Schenkung jederzeit unerschüttert bleiben, mit bekräftigter Willenserklärung.

Verhandelt im Kloster Prüm am 26. Juli im 32. Jahre der Regierung unseres Herren Karl, des glorreichsten Königs

Zeichen des Elmfred, der gebeten hat, diese Schenkung zu machen und zu bestätigen

Zeichen der Dudana, Ehefrau des Helmfried, die zugestimmt hat

Zeichen des Helfried, Zeichen des Ratbert, Zeichen des Warimbald, Zeichen des Handebert, Zeichen des Lantbert, Zeichen des Klerikers Autulf, Zeichen des Klerikers Gaizelm, Zeichen des Roding, Zeichen des Adalhelm, Zeichen des Leutgauz

Ich, der Priester Adalfred, obgleich unwürdiger Sünder, habe dies auf Verlangen geschrieben

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